Bank­ge­büh­ren zurückfordern Erhöhte Bank­ge­büh­ren zurückfordern: Nutze unseren Musterbrief

Mus­ter­schrei­ben

von der Experten-Redaktion von Finanztip

Laut einem BGH-Urteil vom 27. April 2021 kannst Du erhöhte Bank­ge­büh­ren rückwirkend bis 2019 zurückfordern. Nutze dazu ganz einfach unser Mus­ter­schrei­ben.

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Bank­ge­büh­ren nach dem Urteil des BGH zurückholen

In der Vergangenheit haben Banken und Sparkassen Gebühren eingeführt oder erhöht, ohne dass Du zugestimmt hast. Du hast lediglich ein Schreiben bekommen, in dem es hieß: „Wir haben unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Sollten wir nichts von Ihnen hören, gilt Ihre Zustimmung als erteilt.“

Dabei stützen sich die Banken bei ihren Klauseln auf eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 675g Abs. 2 BGB). Gegenüber Verbrauchern ist diese Vorschrift laut Europäischem Gerichtshof aber nicht allein entscheidend (Az. C-287/19). Zusätzlich darf eine einseitige Änderung des Rahmenvertrags den Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen. Darauf verwies auch der Bundesgerichtshof und kassierte zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsgebühren (AGB) der Postbank ein (Urteil vom 27. April 2021, Az. XI ZR 26/20 - Urteilsbegründung).

Auch wenn es in dem konkreten Fall um die Postbank ging, betrifft es alle Banken und Sparkassen, denn sie handhabten Änderungen an den AGB bislang ähnlich. Die Institute können nun ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr einseitig ändern und das Schweigen der Kunden als Zustimmung werten. Das gilt auch für Änderungen der Banken aus den vergangenen Jahren. Dadurch kannst Du neu eingeführte oder erhöhte Kontogebühren in vielen Fällen zurückverlangen.

Auch die Aufsichtsbehörde Bafin hat deutlich gemacht, was sie von der gesamten Kreditwirtschaft bei der Umsetzung des BGH-Urteils erwartet: klare Informationen, umgehende Erstattung der unzulässigen Gebühren und keine Kündigungen. Sie rät Bankkunden, eventuelle Ansprüche bei ihrer Bank geltend zu machen. Wir erklären Dir, wie das geht.

Mus­ter­schrei­ben Preiserhöhungen zurückfordern

Durch ein BGH-Urteil vom 27. April 2021 kannst Du erhöhte Bank­ge­büh­ren rückwirkend mindestens bis 2019 zurückfordern. Nutze dazu ganz einfach unser Mus­ter­schrei­ben.

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Wie kannst Du unzulässige Bank­ge­büh­ren zurückfordern?

Falls eine Gebühr unzulässig ist, kannst Du diese zurückfordern, da Du sie ohne Rechtsgrund gezahlt hast (§ 812 BGB). Dein Anspruch verjährt grundsätzlich nach drei Jahren zum Jahresende.

  • Buchung der unzulässigen Gebühren 2018 – Rück­for­de­rung möglich bis 31. Dezember 2021: Bei den Gebühren von 2018 kann sich die Bank also auf Verjährung berufen.
  • Buchung der unzulässigen Gebühren 2019 – Rück­for­de­rung möglich bis 31. Dezember 2022
  • Buchung der unzulässigen Gebühren 2020 – Rück­for­de­rung möglich bis 31. Dezember 2023

Du kannst zusätzlich immer Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr verlangen, seitdem die Bank die Gebühr in Rechnung gestellt hat. Der Zinsbetrag lässt sich mit einem Zinsrechner ermitteln. Aber: die Schlichtungsstellen halten die Zinsansprüche für nicht gerechtfertigt, da die Zinsen insgesamt weit unter dieses Niveau gesunken sind.

Bank­ge­büh­ren zurückfordern nach dem BGH-Urteil 2021

Lange konnten die Banken einfach ihre Gebühren einführen oder erhöhen, ohne dass Du zustimmen musstest. Dein Schweigen wurde – wie gesagt – als Einverständnis gewertet. Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs ist dies nun nicht mehr möglich (27. April 2021, Az. XI ZR 26/20).

Du wurdest durch diese Praxis unfair benachteiligt. Verschlechtert sich durch die Änderungen für Dich die Situation, dann gelten diese Änderungen nur, wenn Du ihnen auch zustimmst.

Das Urteil gilt allgemein für Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und greift deshalb nicht nur bei Preiserhöhungen, sondern auch bei vielen weiteren Bedingungen. Hat Deine Bank in den letzten Jahren erstmals Gebühren eingeführt oder sie erhöht, muss sie diese nun mindestens rückwirkend bis zum 1. Januar 2019 erstatten.

Es ist dabei egal, bei welcher Bank Du Dein Konto hast. Denn alle Banken und Sparkassen haben ähnliche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zusätzlich zu den Gebühren muss Deine Bank Zinsen zahlen.

Du wirst das Geld aber selbst zurückfordern müssen. Vielleicht versucht sich Deine Bank auch zu weigern und begründet dies damit, dass das Urteil nur gegen die Postbank gerichtet war.

Deine Forderung berechnen

Falls Du das Geld zurückfordern willst, kannst Du so vorgehen: Berechne zuerst, was Dir zusteht. Da das Urteil nicht nur Kon­to­füh­rungs­ge­bühren betrifft, sondern auch sämtliche andere Kosten erfasst, lohnt sich ein Blick in das Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV).

Das muss vom Zeit­punkt Deiner Kontoeröffnung stammen, denn dort findest Du die für Dich geltenden Kosten. Dabei ist egal, ob Du das Konto vor 2019 eröffnet hast. Den Rahmenvertrag hast Du bei der Kontoeröffnung abgeschlossen, alle Änderungen danach waren ohne Deine Zustimmung nicht rechtmäßig. Wenn Du allerdings das Kontomodell zwischenzeitlich gewechselt hast, dann sind die Gebühren Deines neuen Kontos zum Wechselzeitpunkt gültig.

Entweder Du bittest Deine Bank um ein altes PLV oder Du findest es über die Wayback Machine. In diesem Internet-Archiv werden Websites abgespeichert. Gib im Suchschlitz auf der Seite der Wayback Machine die Adresse ein, auf der Deine Bank zurzeit das PLV anzeigt. Geh dann auf den Zeitraum, in dem Du Das Konto eröffnet oder das Kontomodell gewechselt hast. Wenn Du Glück hast, gibt es dann direkt einen Link zur archivierten Seite. Dort lädst Du dann das alte PLV herunter. Besorg Dir auch ein aktuelles Preisverzeichnis.

Außerdem musst Du wissen, wann Deine Bank die Gebühren geändert hat. Schau in das Mail-Postfach bei Deinem Konto, vielleicht findest Du dort die Nachricht zur Erhöhung. Oder Du hast das Schreiben Deiner Bank in Deinem Bankordner abgeheftet. Außerdem berichten viele Medien über Gebührenerhöhungen, eine einfache Google-Suche mit dem Namen Deiner Bank und Suchwörtern wie „Kontogebühren“ kann Dir weiterhelfen.

Ein anderer Weg, um an die damals geltenden Kontogebühren, die Änderungen und was Dich das gekostet hat zu kommen, sind Deine Kontoauszüge. Die können vor allem dann helfen, wenn Du nicht an ein PLV kommst oder Deine Bank sich inzwischen mit einer anderen zusammengetan hat – samt neuer Website.

Zusätzlich muss Dir Deine Bank unentgeltlich eine Entgeltaufstellung von 2018 bis 2020 zuschicken, wenn Du das beantragst (§ 10 ZKG). Die Aufsichtsbehörde Bafin erwartet übrigens von Deiner Bank, dass sie Dir auf Anforderung alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt, aus denen Du die Einführung oder Erhöhung von Gebühren und Entgelten mit den jeweiligen konkreten Stichtagen entnehmen kannst, also auch für die Jahre vor 2018.

Dann geht es ans Vergleichen der Preise. Die wichtigsten Punkte sind dabei die Kosten für die Kontoführung und die Karten.

War zum Beispiel Dein Konto bei der Kontoeröffnung noch kostenlos und zahlst Du seit Mai 2019 eine Kon­to­füh­rungs­ge­bühr von 5,50 Euro im Monat, sind das bis zum Mai 2021 Gebühren in Höhe von 132 Euro. Kostete die Kredit­karte vorher 20 Euro und dann ab Mai 2019 jährlich 30 Euro, kannst Du noch 20 Euro hinzurechnen.

Auf diese Summe schlägst Du die Zinsen. Das kannst Du selbst machen oder aber Du verlangst von Deiner Bank in Deinem Anschreiben, dass sie das für Dich macht. So haben wir es im Mus­ter­schrei­ben vorbereitet.

Falls Du trotzdem lieber rechnen willst oder die Zahlen der Bank überprüfen möchtest, so funktioniert dieser Rechenweg: Bei der Berechnung nutzt Du einen Zins, der 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegt – das ist der Verzugszins. Im April 2021 liegt der zum Beispiel bei 4,12 Prozent. Die Zinsen musst Du dann auf den Tag genau berechnen mit dieser Formel: (Monate/12) x Zins x Summe/2. In unserem Beispiel wäre das (24/12) x 4,12 Prozent x ((132+20)/2) = 6,26 Euro.

Du kannst für eine genauere Berechnung einen Sparplanrechner nutzen. Dann kämst Du auf 7 Euro. In diesem Beispiel müsste die Bank also insgesamt 159 Euro zurückzahlen.

Natürlich kannst Du auch bei Überweisungen und Lastschriften die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Preis zurückfordern. Allerdings müsstest Du dann auch herausfinden, wie oft Du diese Dienste überhaupt genutzt hast. Das wird vermutlich zu kleinteilig und sich nicht lohnen.

Komplizierter wird es auch, wenn Deine Bank die Gebühren häufiger geändert hat. Dann musst Du Deine Rechnung aufteilen (sowohl die Berechnung der Kosten als auch die Zinsberechnung) und kannst nicht den aktuellen Preis für alle Monate ansetzen.

Hast Du alles berechnet, kannst Du das Geld zurückverlangen. Wir bieten Dir dafür ein Mus­ter­schrei­ben an.

Wie stehen die Erfolgschancen bei Deiner Bank?

Die Banken reagieren unterschiedlich auf Rück­for­de­rungen. Wir haben die Erfahrungen unserer Leser in einer Datenbank zusammen gefasst.

Wir haben bisher noch keine Rückmeldung zum Verhalten der Bank erhalten. Du kannst uns gern über bankgebuehren@finanztip.de informieren.

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